„Die eigene aktive sportliche Betätigung ist sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen
Räumen ohne weitere Zugangsbeschränkungen möglich. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten
hinweg einschl. Tanzschulen, Fitnessstudios und Schwimmbädern. Körperkontakt ist bzw. Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt!“ (BLSV, 14.04.2022)
Für detaillierte Erklärungen, was mit den momentanen Einschränkungen möglich ist, empfiehlt sich die Corona-Information des BLSV und Website mit den aktuellen Regelungen des LRA Mühldorf.
Weiterhin gilt: alle aktuellen Informationen erhaltet ihr von euren Übungsleitern